Elternbrief der Schulleiterin zur Maskenpflicht

Maskenpflicht im Unterricht gilt am Montag, 31.8.2020 (Erlasslage)
Das Otto-Hahn-Gymnasium versteht sich als Solidargemeinschaft

Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Eltern,

am Donnerstag hat Ministerpräsident Laschet auf einer Pressekonferenz geäußert, dass die Maskenpflicht im Unterricht ab dem 01.09.2020 entfällt. Wahrscheinlich habt ihr – liebe Schülerschaft – und auch Sie – liebe Eltern – diese Pressemitteilung ausführlich und vielleicht auch kontrovers diskutiert.

Am Freitag habe ich die Möglichkeit genutzt und noch mit einigen Schülerinnen und Schülern Meinungen ausgetauscht. Hier wurde mir berichtet, dass die Schülerschaft sich bereits rege untereinander austauscht und viele beschlossen haben, weiterhin auch im Unterricht aus Rücksicht eine Maske zu tragen. Der Lehrerrat stand mir ebenfalls beratend zur Seite. Auch der Lehrerrat spiegelte diese Haltung für das Kollegium wider. Am Samstag konnte ich mich zudem wertvoller Weise mit den amtierenden Schulpflegschaftsvorsitzenden, Herr Dr. Leuker und Frau Besmer, austauschen. Die Vorsitzenden äußerten Sorgen hinsichtlich des dann gegebenen Hygieneschutzes und formulierten ebenfalls den Solidargedanken.

Vielen Dank für eure und Ihre so differenzierten und konstruktiven Stellungnahmen!
Eines ist bei allen Stellungnahmen haften geblieben:
Welche Auswirkung hat der Unterricht ohne Maskenpflicht und ohne die Möglichkeit einer Abstandswahrung für die Menschen, die eine Vorerkrankung haben?

• Wir haben einen Präsenzunterricht, in dem bis zu 33 Personen in einem Klassenraum ohne Möglichkeit zur Abstandswahrung unterrichtet werden.
• Wir haben am Otto-Hahn-Gymnasium Schülerinnen und Schüler, die direkt betroffen sind, wir haben Kolleginnen und Kollegen, die direkt betroffen sind.
• Nahezu jeder in der Schulgemeinde hat zudem gefährdete, vorerkrankte Menschen in seiner Familie, in seinem Umfeld, die er/sie schützen möchte.

Für das Otto-Hahn-Gymnasium gilt daher:

  1. Der vorliegende Erlass zur umfassenden Maskenpflicht gilt bis einschließlich 31.08.2020. Erst am 01.09.2020 tritt eine neue Regelung in Kraft. Diese Regelungen, Erläuterungen und dienstliche Anweisung zum Hygieneschutz werden den Schulen voraussichtlich erst am Montag zugehen.
  2. Schülerschaft, Elternschaft und Lehrerschaft des Otto-Hahn-Gymnasiums empfinden sich als eine Solidargemeinschaft.
  3. D. h. jede und jeder ist herzlich dazu aufgerufen, eine Maske im Unterricht zu tragen.
  4. Wenn eine Schülerin oder ein Schüler oder eine Kollegin oder ein Kollege aus gesundheitlichen Gründen die Lerngruppe bittet, eine Maske zu tragen, bitte ich alle in der Lerngruppe zu prüfen, ob ihm/ihr dies möglich ist.
  5. Die Maskenpflicht gilt unverändert für das Schulgelände.
  6. Die Maskenpflicht gilt weiterhin für das Schulgebäude.

Liebe Eltern, geschätzte Schülerschaft,

sobald die neuen Regelungen der Landesregierung (, die voraussichtlich am Montag, 31.08.20 ein neues tragfähiges Konzept kommunizieren wird, das dann ab Dienstag, 01.09.2020 umgesetzt werden muss) vorliegen, werden sie Ihnen und euch unmittelbar weitergeleitet.

Danke für all die klugen Gedanken im Austausch, bitte bleiben Sie/bleibt ihr alle gesund.

Herzliche Grüße
gez. Astrid Weidler, OStD`
-Schulleiterin-