Verhaltensregeln ‚Corona‘

Die Maskenpflicht gilt im gesamten Gebäude und auf dem gesamten Schulgelände (Pausen eingeschlossen)

Vor dem Unterricht

  1. Maskenpflicht beachten und Abstand wahren
  2. Wenn möglich: mit dem Fahrrad/zu Fuß zur Schule kommen.
  3. Auf dem zugewiesenen Pausenhof einfinden
  4. Nur mit dem Fachlehrer/der Fachlehrerin das Gebäude betreten
  5. Am zugewiesenen Eingang werden die Hände desinfiziert.
  6. Fachlehrer/in leitet Gruppe zum zugewiesenen Raum.
  7. Masken bis zum Erreichen des mit Namen markierten Sitzplatzes tragen.
  8. Masken erneut anlegen, wenn sich jemand von seinem Platz entfernt (SchülerInnen und LehrerInnen)

Während des Unterrichts

  1. Die Türen sind möglichst geöffnet; bitte für optimale Lüftung sorgen
  2. Die Lehrkraft kontrolliert Anwesenheit anhand des Sitzplanes (Datum/Uhrzeit/Kürzel) Abgabe: nach dem Unterricht im Sekretariat (Dokumentationspflicht)
  3. Die Lehrkraft führt zu Beginn der Stunde eine Infektionsbelehrung durch und weist unbedingt erneut auf die Hygiene- und Abstandsregeln hin

Vor und nach dem Unterricht

Wir bitten die Schulgemeinde dringend, beim Betreten und Verlassen des Schulgebäudes die zugewiesenen Ein- und Ausgänge gemeinsam mit dem Lehrer/der Lehrerin zu benutzen, um jederzeit den nötigen Abstand zu gewährleisten.