Die Maskenpflicht gilt im gesamten Gebäude und auf dem gesamten Schulgelände (Pausen eingeschlossen)
Vor dem Unterricht
- Maskenpflicht beachten und Abstand wahren
- Wenn möglich: mit dem Fahrrad/zu Fuß zur Schule kommen.
- Auf dem zugewiesenen Pausenhof einfinden
- Nur mit dem Fachlehrer/der Fachlehrerin das Gebäude betreten
- Am zugewiesenen Eingang werden die Hände desinfiziert.
- Fachlehrer/in leitet Gruppe zum zugewiesenen Raum.
- Masken bis zum Erreichen des mit Namen markierten Sitzplatzes tragen.
- Masken erneut anlegen, wenn sich jemand von seinem Platz entfernt (SchülerInnen und LehrerInnen)
Während des Unterrichts
- Die Türen sind möglichst geöffnet; bitte für optimale Lüftung sorgen
- Die Lehrkraft kontrolliert Anwesenheit anhand des Sitzplanes (Datum/Uhrzeit/Kürzel) Abgabe: nach dem Unterricht im Sekretariat (Dokumentationspflicht)
- Die Lehrkraft führt zu Beginn der Stunde eine Infektionsbelehrung durch und weist unbedingt erneut auf die Hygiene- und Abstandsregeln hin
Vor und nach dem Unterricht
Wir bitten die Schulgemeinde dringend, beim Betreten und Verlassen des Schulgebäudes die zugewiesenen Ein- und Ausgänge gemeinsam mit dem Lehrer/der Lehrerin zu benutzen, um jederzeit den nötigen Abstand zu gewährleisten.